AGB

                                                                                       

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Wird ein Hotelzimmer/Funktionsraum bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/Mietvertrag zustande gekommen.

2. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Funktionsraumes. Das jeweils vereinbarte Entgelt sind die jeweils gültigen Tagespreise.

3. Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- oder Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

4. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages/Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

5. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten Hotelzimmer/ Funktionsräume anderweitig zu vergeben.

6. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

7. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 14.00 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend: bei Abreise bis 15.00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15.00 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet.

8. Reservierungen werden bis 19.00 Uhr aufrecht erhalten.

9. Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

10. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer/Funktionsräume.

11. Sollten vereinbarte Hotelzimmer/Funktionsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

12. Bei Um- und Abbestellung von gebuchten Funktionsräumen/Pauschal-Arrangements werden berechnet:

a) bis 50 Tage vor Anreise keine Kosten

bis 30 Tage vor Anreise bis zu  50 % des bestellten Kontingents kostenfrei

49 – 30 Tage vor Anreise   30 % der vereinbarten Leistung

29 – 14  Tage vor Anreise   50 % der vereinbarten Leistung

13 – 07  Tage vor Anreise   60 % der vereinbarten Leistung

06 – 02  Tage vor Anreise   70 % der vereinbarten Leistung

bis 1 Tag vor Anreise   80 % der vereinbarten Leistung

b) Bei individuell reservierten Hotelzimmern werden 80 % der vereinbarten Leistung berechnet.

c) Ab 100 Logisnächten je Veranstaltung verlängern sich die unter Punkt 12a) genannten Fristen um jeweils 20 Tage.

13. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

14. Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass das Hotel vierzehn Tage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste erhält.

15. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.

16. Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

17. Zeitungsanzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens HOTEL SCHERE für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf die Zahlung laut Punkt 12a) bis c) bestanden.

18. Bei gemeinsamen Essen muß der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt. Das Hotel passt Menüs und Buffets der tatsächlichen Personenzahl ohne besondere Zustimmung des Veranstalters an und stellt diese in Rechnung.

19. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkgeld möglich.

20. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

21. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

22. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für, durch ihm selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

23. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

24. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gast-Konten sind wöchentlich zahlbar.

25. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

26. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, Visa, American Express. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung noch einem verbilligten Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfalle berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10 % erhoben.

27. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

28. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.

29. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.

30. Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

31. Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Hotelsafe an der Rezeption zu deponieren. Werden diese von dem Gast im Hotelzimmer oder in den Funktionsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.

32. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

33. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

34. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

35. Eine Haftung des Hotels auf Schadenersatz ist auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels ausgeschlossen., es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters des Hotels oder der Erfüllungsgehilfen.

36. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

37. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Northeim.

38. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.